2004:
Für Strom aus Photovoltaikanlagen gibt es künftig 43,4 Cent
pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große
Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines
Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht
sich die Vergütung in Zukunft um 14 Cent pro Kilowattstunde bis
30 Kilowatt Leistung; um 11,6 Cent pro kWh über 30 kW Leistung;
und zusätzlich um 5 Cent pro kWh bei Fassadenanlagen. Diese
Vergütung wird laut EEG 20 Jahre lang von Ihrem
Energieversorger gezahlt !
2005:
Anlagen, die 2005 ans Netz gehen wird eine Vergütung i. Höhe von
54,5 Cent pro eingespeiste kWh garantiert. Diese Vergütung wird
von Ihrem Energieversorgen über 20 Jahre lang zuzüglich das
Anfangsjahr gezahlt.
2006:
Es bleibe bei einer Senkung der Vergütung (Degression) von 5%
pro Jahr für neue Anlagen. D.h. Anlagen die 2006 ans Netz gehen
ändert sich die Vergütung um 5% auf 51,80 Cent/kWh. (20 Jahre
lang)
Änderungen vorbehalten
Stand: 01/2005
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