Wie sollte die Anlage
finanziert werden ?
Leicht dürfte die Entscheidung zur 100% Finanzierung der Photovoltaikanlage
fallen. Die attraktiven Förderbedingungen des CO2-Minderungsprogramms
der Bundesregierung legen eine Finanzierung über einen
KfW-Kredit mit folgenden Konditionen nahe:
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Laufzeit
10 Jahre |
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Tilgungsfreie Anfangszeit 2 Jahre; |
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Zinssatz 2,45 % nom. - 3,2 % eff. p.a.;
oder
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Laufzeit
20 Jahre |
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Tilgungsfreie Anfangszeit 2 Jahre; |
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Zinssatz 2,95 % nom. - 3,53 % eff. p.a.; |
Änderungen vorbehalten,
weitere Infos finden Sie auf www.kfw.de
Die Beantragung des
KfW-Kredits erfolgt über die Hausbank. Dem Antrag sind ein
Angebot für die Photovoltaikanlage (evtl. mit Montagekosten)
beizulegen. Dann ist die Förderzusage abzuwarten (gegenwärtig
ca. 3 Wochen). Solange der Kreditzinssatz unter dem
durchschnittl. Anlagezinssatz liegt, ist es unter
Renditegesichtspunkten sinnvoll den Kredit in Anspruch zu
nehmen.
Empfehlung: Die Finanzierung sollte
über ein CO2-Minderungsprogramm erfolgen, da das 100.000 Dächerprogramm
bereits erfolgreich beendet wurde.
Wie erreicht man die höchste
Rendite?
Die KfW fördert Photovoltaikanlagen zur Netzeinspeisung grundsätzlich
nur noch mit dem Nettobetrag (also ohne MwSt), da das
Finanzamt automatisch alle Betreiber von Photovoltaikanlagen
als Unternehmer einstuft. Selbständige erhalten damit vom
Finanzamt die MwSt erstattet. Arbeitnehmer können zwischen zwei Möglichkeiten
wählen. Welche Wahlmöglichkeit haben Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer können gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf
die Kleinunternehmerregelung erklären und erhalten somit
auch die MwSt zurück.
Was begünstigt eine hohe Rendite?
Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erhalten Arbeitnehmer
(Selbständige sowieso) die Mehrwertsteuer für den Kauf der
Anlage zurück. Weiterhin erhebt der Betreiber gegenüber seinem Energieversorger
zusätzlich zur Einspeisevergütung noch Mehrwertsteuer,
die später an das Finanzamt abgeführt wird. Eine
Gewerbeanmeldung ist nicht nötig.
Empfehlung: Arbeitnehmer sollten
gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der
geringe Mehraufwand für die Umsatzsteuererklärung gegenüber
dem Finanzamt zahlt sich durch eine höhere Rendite aus.
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