Für Strom aus Photovoltaikanlagen soll es künftig 43,4 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung geben. Dies gelte auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung in Zukunft um 14 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung; um 11,6 Cent pro kWh über 30 kW Leistung; und zusätzlich um 5 Cent pro kWh bei Fassadenanlagen. Obwohl das neue EEG wegen der Termine des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht am 1. Januar 2004 in Kraft treten könne, soll die neue, erhöhte Vergütung für Fotovoltaik schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen, kündigt das BMU an. Damit werde das Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms kompensiert. Es bleibe bei einer Senkung der Vergütung (Degression) von 5% pro Jahr für neue Anlagen.
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